IHRE INTERESSEN SIND UNSERE AUFGABEN

Kanzlei

 

Unsere Kanzlei wurde 1982 gegründet und berät und vertritt bundesweit seitdem außergerichtlich und gerichtlich:

 

  • Privatpersonen
  • mittelständische Unternehmen und Selbständige
  • Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts

 

Unsere Rechtsanwälte sind befugt, Sie vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs (BGH) in Zivilsachen zu vertreten. Seit Gründung unserer Kanzlei arbeiten wir erfolgreich mit einem am Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen zusammen, so dass auch insofern für Ihre Interessenwahrnehmung Sorge getragen ist.

 

Wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützen unsere Rechtsanwälte genauso wie ein berufserfahrenes Kanzleiteam von Rechtsanwaltsfachangestellten.

 

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir zunächst gründlich Ihr Problem und schlagen Ihnen entsprechende Lösungen vor.